So können Sie sich vorbereiten:
Gerne betreuen wir Sie schnell und effektiv bei Ihrer Problemlösung - und zwar schon bei Ihrem ersten Gespräch. Aus diesem Grund bitten wir Sie, die nachfolgend aufgelisteten Unterlagen – soweit vorhanden – zu diesem Termin bereits mitzubringen.
- Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienstammbuch
- Ehevertrag (soweit vorhanden)
- Geburtsurkunden der Kinder (falls vorhanden)
- bisherige Korrespondenz mit Ihrem Ehepartner oder dessen Anwalt/Anwältin
- bereits vorliegende gerichtliche Entscheidungen
Bei Fragen zum Unterhaltsrecht:
- letzte zwölf Verdienstbescheinigungen (falls abhängig tätig)
- letzter Steuerbescheid (falls abhängig tätig)
- Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten drei Kalenderjahre (falls selbständig tätig)
- Einnahme-/Überschussrechnungen der letzten drei Kalenderjahre (falls selbständig tätig)
- letzte drei Einkommensteuerbescheide und -erklärungen (falls selbständig tätig)
- sonstige Einkommensbelege (z.B. zum Arbeitslosengeld, zur Sozialhilfe, zu Renten oder Vermögenserträgen etc.)
- entsprechende Einkommensunterlagen Ihres Ehepartners
- Lebensversicherungspolicen
- Belege über Ihre Vermögenswerte (z.B. Immobilien, Konten, Lebensversicherungen)
- Belege über Ihre Fixkosten (z.B. Miete, Hauskosten, Versicherungen, Kredite)
- Bereits vorliegende gerichtliche Entscheidungen zum Unterhalt (z.B. Urteile, einstweilige Anordnungen, einstweilige Verfügungen)
- bereits vorliegende gerichtliche oder außergerichtliche Vereinbarungen zum Unterhalt (z.B. Prozessvergleich, Anwaltsvergleich, Trennungsvereinbarung)
- außergerichtliche Unterhaltstitel (z.B. notarielle Urkunde, Jugendamtsurkunde)
Bei Fragen zur elterlichen Sorge bzw. zum Umgangsrecht:
- bereits vorliegende gerichtliche Entscheidungen oder Vereinbarungen zum Sorge- oder Umgangsrecht
- bisherige Korrespondenz mit Ihrem Ehepartner (dem anderen Elternteil) oder dessen Anwalt/Anwältin
- Schreiben des Jugendamts
- Sachverständigengutachten (falls vorhanden)
Bei Fragen zur Ehewohnung/Hausrat:
- bereits vorliegende gerichtliche Entscheidungen zur Ehewohnung/zum Hausrat (z.B. Urteile, Beschlüsse, einstweilige Anordnungen)
- bereits vorliegende gerichtliche oder außergerichtliche Vereinbarungen zur Ehewohnung (zum Hausrat), z.B. Prozessvergleich, Anwaltsvergleich, Trennungsvereinbarung
- Mietvertrag
- Grundbuchauszug (falls die Wohnung im Eigentum eines oder beider Ehegattensteht)
- Finanzierungsunterlagen (falls die Wohnung im Eigentum eines oder beider Ehegatten steht)
Bei Fragen zur Hausratsteilung:
Liste über den im gemeinsamen Eigentum stehenden Hausrat (Liste A)
Diese Liste enthält die Hausratsgegenstände, die
- in der Ehe für den gemeinsamen Haushalt angeschafft wurden (unabhängig davon, wer sie bezahlt hat),
- vor der Ehe für den gemeinsamen Haushalt angeschafft und in der Ehe ganz oder teilweise bezahlt wurden (unabhängig davon, wer sie bezahlt hat),
- Sie und Ihr Ehegatte aus Anlass der Hochzeit gemeinsam geschenkt erhalten haben,
- Sie und Ihr Ehegatte während der Ehe gemeinsam geschenkt erhalten haben.
Liste über den in Ihrem Alleineigentum stehenden Hausrat (Liste B)
Diese Liste enthält die Hausratsgegenstände, die
- Sie in die Ehe eingebracht haben,
- in die Ehe eingebracht haben und die später ersetzt wurden,
- in der Ehe nachweislich für sich selbst erworben haben
- geerbt haben,persönlich geschenkt erhalten haben.
Liste über den im Alleineigentum Ihres Ehepartners stehenden Hausrat (Liste C)
Diese Liste enthält die Hausratsgegenstände, die
- Ihr Ehepartnerin die Ehe eingebracht hat,
- in die Ehe eingebracht hat und die später ersetzt wurden,
- in der Ehe nachweislich für sich selbst erworben hat,
- geerbt hat,persönlich geschenkt erhalten hat.
Bei Fragen zum Zugewinn:
- bisherige Korrespondenz mit Ihrem (geschiedenen) Ehepartner oder dessen Anwalt/Anwältin
- Aufstellung des eigenen Anfangsvermögens bei Eheschließung
- im Verlauf der Ehe erhaltene Zuwendungen Dritter mit Datum und Höhe Aufstellung des derzeitigen Vermögens
- Soweit vorhanden: Selbiges vom Ehepartner
- bereits vorliegende gerichtliche Entscheidungen zum Zugewinnausgleich (z.B. Urteile, Beschlüsse, einstweilige Verfügung, Arrestbeschluss)
- bereits vorliegende gerichtliche oder außergerichtliche Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich (z.B. Prozessvergleich, notariell beurkundete oder gerichtlich protokollierte Scheidungsfolgenvereinbarung)